Allgemeine
Geschäfts- und Zahlungsbedingungen:
1.
Anmeldung
und Bestätigung
Die Anmeldung zu den Kursen bzw. Seminaren kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung/Rechnung.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären.
2.
Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung entsprechend der Bestätigung/Rechnung,
innerhalb einer Woche nach Erhalt dieser, zu leisten. Die Restzahlung erfolgt
spätestens 2 Wochen vor Kurs- bzw. Seminarbeginn (bei uns eingehend) ohne
nochmalige Zahlungsaufforderung. Danach werden die vollständigen Unterlagen
ausgehändigt. Bei Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Kurs- bzw. Seminarbeginn
sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, Zug um Zug
gegen Aushändigung der Unterlagen.
3.
Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen der maßgeblichen Ausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Für die
Richtigkeit von Ortsprospekten, die der Eigenwerbung
von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr.
4.
Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von uns
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit sie unter Berücksichtigung
unserer Interessen für den Teilnehmer zumutbar sind, behalten wir uns vor. Der
Teilnehmer wird unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
5.
Rücktritt
des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie den Kurs bzw. das Seminar nicht
an, können wir Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche
anderweitige Aufwendungen pauschaliert.
Die Höhe der Rücktrittspauschalen richtet sich nach dem Gesamtpreis:
Bis zum 14. Tag vor Kurs- bzw. Seminarbeginn 20 %
Ab dem 14. Tag vor Kurs- bzw. Seminarbeginn 50 %
Ab dem 8. Tag vor Kurs- bzw.
Seminarbeginn 65 %
Ab dem 2. Tag vor Kurs- bzw. Seminarbeginn 80 %
5.2. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung des Kurses bzw. Seminars Änderungen hinsichtlich
des Termins oder des Ziels vorgenommen werden, so berechnen wir bis 21 Tage vor
Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr pro EUR 40,00 je Teilnehmer. Danach sind
Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich.
5.3. Ersatzteilnehmer
Bei der Benennung einer Ersatzperson berechnen wir für den entstandenen Mehraufwand
EUR 40,00.
5.4. Schriftform
Rücktritts, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich,
sollten in ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6.
Nicht
in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so bleibt der
Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen. Soweit ersparte Aufwendungen anfallen,
werden wir diese zurückerstatten.
7.
Rücktritt
und Kündigung durch den Kurs- bzw. Seminarveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt vom Vertrag zurücktreten bzw. nach Beginn
der Veranstaltung diesen kündigen:
7.1 ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Teilnehmer ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf den Gesamtpreis bleibt bestehen.
Ersparte Aufwendungen werden erstattet.
7.2.bis 4 Wochen vor Kurs- bzw. Seminarbeginn,
wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese so
gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese, nicht gedeckt
sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt
führenden Umstände nachweisen. Den eingezahlten Rechnungsbetrag erhalten Sie
unverzüglich zurück.
7.3.bis zwei Wochen vor Kurs- und Seminarbeginn,
wenn die Mindestteilnehmer- zahl nicht erreicht sein sollte, soweit in der
Ausschreibung für diese Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung zuzuleiten. Eine Durchführung der Veranstaltung ist nur
dann möglich, wenn eine entsprechende Preisanpassung einvernehmlich vereinbart
wird.
8.
Höhere
Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können
beide Vertrags-Parteien in entsprechender Anwendung von § 651 j BGB kündigen.
9.
Gewährleistung
9.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer
vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen.
9.2. Minderung des Veranstaltungspreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Teilnehmerpreises verlangen. Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
9.3. Weitergehenden Rechte des Teilnehmers sind, soweit zulässig,
ausgeschlossen
10. Haftung des Veranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
10.1 die gewissenhafte Vorbereitung der Kurse und Seminare,
10.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
10.3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen,
10.4. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10.5. Unsere Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt,
10.6. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder wir für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.7 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu EUR 4.100,00; übersteigt der
dreifache Veranstaltungspreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Preises beschränkt.
10.8 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Kurs- bzw. Seminarende schriftlich gegenüber
uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur
noch dann geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren.
10.9 Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr, beginnend mit
dem Tag, an dem die Veranstaltung enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Ansprüche
schriftlich zurückgewiesen werden. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach 3 Jahren.
11. Versicherungen
11.1 Bitte beachten Sie, dass die genannten Teilnehmerpreise keine
Rücktrittsversicherung enthalten. Wenn Sie vor Antritt Ihrer Teilnahme
zurücktreten entstehen Stornokosten. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine
Reiserücktrittsversicherung.
11.2 Jedem Teilnehmer sei dringend eine Überprüfung ihrer/seiner Versicherungen
(Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) für Leistungen im Ausland
empfohlen, da die Teilnahme an den angebotenen Aktivitäten immer nur auf
eigenes Risiko erfolgen kann.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Einzelheiten der maßgeblichen Ausschreibung entsprechen dem Stand der
Drucklegung, ein Irrtum wird grundsätzlich vorbehalten. Für Druck und
Rechnungsfehler wird nicht gehaftet.
12.2 Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen.